Reiserecht Teil 4 - Mitnahme von Mitbringsel
Stellen Sie sich vor, Sie verbringen Ihren Urlaub in der Türkei und haben eine lange Liste mitbekommen, welche Sachen Sie für die Freunde kaufen sollen. Dabei handelt es sich auch um Ware, die keine Originale sind. Grundsätzlich ist es nicht verboten, gefälschte Ware für den Eigenbedarf und nur Privatgebrauch mitzubringen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass es Zollfreigrenzen gibt und diese eingehalten werden müssen. Wir zeigen Ihnen in diesem Video, worauf Sie bei Mitbringseln achten müssen.